Home>AGB und Nutzungsbedingungen

AGB und Nutzungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Kingspan GmbH - Markenvertrieb ems (Deutschland)

(Stand 10.03.2020)


1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere – auch
zukünftigen – Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Abweichenden
Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden in keinem Fall
Vertragsinhalt. Unsere Angebote sind freibleibend. Es gilt die in unserem Angebot genannte
Preisbindung. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
zustande. Änderungen, mündliche Nebenabrede etc. bedürfen der Schriftform, auch die
Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Sollten Bestimmungen in diesen Liefer- und
Zahlungsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag
i. ü. wirksam. An deren Stelle soll die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende
Regelung treten. Ergänzend gelten die Incoterms der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.

2. Preise
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzügl. MwSt. Bei Lieferungen,
die erst 3 Monaten nach Vertragsschluss erfolgen sollen oder durch eine vom Käufer zu
vertretenden Verzögerung erst 3 Monate später erfolgen können, sind wir berechtigt,
die Preise entsprechend anzupassen, sofern nach Vertragsschluss Preissteigerungen
stattgefunden haben (z.B. von Rohpreisen, Löhnen, Frachtkosten o.ä.).

3. Zahlung
Zahlungen werden ohne Abzug zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstag,
in Ermangelung eines solchen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung gilt
bei Geldeingang bzw. vorbehaltloser Gutschrift auf unserem Konto als erbracht. Bei
Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie
weiterer gesetzlicher Rechte bleibt unberührt. Stehen mehrere Forderungen zur Zahlung
offen gilt § 366 Abs. 2 BGB, auch wenn der Käufer eine Zahlungsbestimmung trifft.

4. Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Abtretungsverbot
Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu, es sei denn,
es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen, die aus
demselben Vertragsverhältnis mit uns stammen. Die Abtretung von gegen uns gerichtete
Forderung ist ausgeschlossen.

5. Lieferung
Voraussetzung für die Lieferungspflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers.
Zweifel in dieser Hinsicht, insbesondere vergebliche Mahnungen, Zahlungseinstellungen
bzw. Ablehnung der Absicherung durch die Warenkreditversicherung usw. berechtigen uns,
Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Unsere
Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung,
es sei denn, die Nichtlieferung oder Verzögerung der Lieferung ist durch uns verschuldet.
Im Falle nicht richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung treten wir die Ansprüche gegen
unseren Lieferanten an den Besteller ab, sofern wir vom Besteller aus der Haftung entlassen
sind. Von uns genannte Liefertermine und Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Versandbereitschaft ab Lieferwerk. Für die Lieferung an den Käufer gelten keine Fixtermine
als vereinbart. Wird von uns eine Lieferzeit mitgeteilt, verpflichten wir uns lediglich zur
Lieferung an dem vereinbarten Tag. Die Übernahme von Bereitstellungskosten (z.B.
Geräte, Personal) am Liefertag ist damit ausgeschlossen. Können wir den vorgegebenen
Liefertag nicht einhalten, werden wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Vereinbarte
Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, keinesfalls aber
vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages insbesondere Vorliegen der
Spezifikation/Stückliste und der Beibringung etwaiger erforderlicher in- und ausländischer
Bescheinigungen. Der Käufer hat seine Abrufe nach den ihm bekanntgegebenen
Fertigungsterminen auszurichten, die Stücklisten müssen bei uns mindestens 14 Tage vor
dem vorgesehenen Fertigungstermin vorliegen. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von
uns nicht vertretende Umstände, welche die Lieferung unmöglich machen oder übermäßig
erschweren, berechtigen uns auch innerhalb des Verzuges, die Lieferung um die Dauer
der Behinderung hinauszuschieben. Führen die vorgenannten Ereignisse zu einer nicht nur
vorübergehenden Leistungsverhinderung oder -erschwerung oder wird die Durchführung des
Vertrages infolge der vorgenannten Ereignisse für uns unzumutbar, so können wir hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Vertragsgemäß
versandfertig gemeldete Ware muss der Käufer unverzüglich abrufen, anderenfalls sind
wir unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers
zu lagern oder zu versenden und die Ware zu berechnen. Wenn nichts anderes vereinbart
ist, liefern wir die Ware mit der üblichen Werksverpackung. Wir sind nicht verpflichtet, die
Verpackung zurückzunehmen, die der Käufer auf eigene Kosten zu entsorgen hat.
Bei Elementen, die mit einer Schutzfolie ausgeliefert werden, ist bei Lagerung darauf zu
achten, dass die Elemente nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden und die
Schutzfolie binnen 28 Tagen zu entfernen ist. Grundsätzlich ist die Schutzfolie nach erfolgter
Montage unmittelbar zu entfernen.

6. Untersuchungs- und Rügepflicht
Die Lieferung ist auf evtl. Transportschäden zu überprüfen. Beanstandungen sind in
die Transportdokumente des Frachtführers einzutragen und uns sofort mitzuteilen. Aus
versicherungstechnischen Gründen ist jede andere Form der Meldung unwirksam. Der Käufer
hat die Ware sofort nach Eingang zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich,
spätestens 5 Tage nach Empfang unter konkreter Bezeichnung der Mängel schriftlich geltend
zu machen. Nicht erkennbare Mängel sind ebenfalls spätestens 5 Tage nach Entdeckung in
gleicher Form anzuzeigen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mängelrüge bei uns.
Die Rügefristen sind Ausschlussfristen. Verletzt der Käufer die vorgenannte Untersuchungsund
Rügepflicht, ist er mit der Geltendmachung von diesbzgl. Ansprüchen ausgeschlossen.
Bei Auftreten eines Mangels ist jede Be- und Verarbeitung einzustellen. Der Käufer hat uns
sofort zu informieren und uns Gelegenheit zur Besichtigung der Ware zu geben. Wird die
Ware eigenverantwortlich von dem Käufer ohne unsere Zustimmung verarbeitet, montiert,
vermischt oder veräußert, sind Beanstandungen und daraus resultierende Ersatzansprüche
ausgeschlossen. Die Be- und Verarbeitung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Etwaige von uns
für den Käufer gefertigte Ausarbeitungen werden ohne Begründung einer Verbindlichkeit
erbracht, so dass wir keine Haftung übernehmen und der Käufer diese sorgfältig zu prüfen
hat.

7. Gewährleistung/Schadensersatz/Haftungsbeschränkung/Verjährung
Güten, Maße, Gewichte und Toleranzen bestimmen sich nach den einschlägigen DINNormen
(z. B. DIN 18807) bzw. Werkstoffblättern und der Gütesicherung RAL-RG 617. Sofern
keine DIN-Normen oder Werkstoffblätter bestehen, gelten die einschlägigen EURO-Normen
(z. B. DIN EN 10143, DIN EN 10147) oder Werksnormen, mangels solcher, der Handelsbrauch.
Bezugnahmen auf Normen, Werkstoffblätter oder Werks- Prüfbescheinigungen stellen
keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Beruhen unsere Lieferungen und Leistungen
auf Kundenangaben und Kundenzeichnungen, so übernehmen wir keine Haftung für die
Richtigkeit der aus ihnen übernommenen Werte und Maße. Mangels anders lautender
schriftlicher Absprachen im Einzelfall sind wird zu einer Überprüfung der Angaben nicht
verpflichtet. Bei ordnungsgemäß erhobenen und berechtigten Mängelrügen können wir nach
unserer Wahl nachbessern oder für die mangelhafte Ware Ersatz liefern. Hat der Käufer die
mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache
eingebraut oder an eine andere Sache eingebracht, sind wir im Rahmen der Nacherfüllung
verpflichtet, ihm die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und
den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Ware
zu ersetzen, sofern der Mangel vorsätzlich oder groß fahrlässig von uns zu vertreten ist.
Schlagen Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl bzw. sind sie für uns wirtschaftlich
unzumutbar, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher
oder außervertraglicher Pflichten oder bei der Vertragsanbahnung haften wir nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist stets auf den zweifachen Netto-Lieferwert
beschränkt. Dies gilt sowohl für unsere Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter als auch für
unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für Personenschäden haften wir gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen. I.ü. ist die Haftung ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche
und Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Übergabe des
Liefergegenstandes. Dies gilt nicht bei Vorsatz od. arglistigem Verschweigen eines Mangels
oder bei üblicher Verwendung der Sache für ein Bauwerk und die Mangelhaftigkeit des
Bauwerks wurde dadurch verursacht. Für sonstige Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährung.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur
Erfüllung unserer sämtlichen, auch zukünftig erst entstehenden Forderungen gegen den
Käufer aus der Geschäftsverbindung. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt
als Sicherung für unsere jeweiligen Saldoforderungen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen vom
Käufer auf bestimmte Forderungen geleistet werden. 8.2 Die Verarbeitung oder Umbildung
der Vorbehaltsware wird stets für uns vorgenommen, ohne dass hieraus eine Verbindlichkeit
für uns erwächst. Bei Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware mit anderen nicht
von uns gelieferten Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis
des auf die Vorbehaltsware entfallenden Rechnungsendbetrages (einschließl. MwSt) zu dem
Wert der anderen verarbeiteten oder umgebildeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung
oder Umbildung. Für den Fall, dass Vorbehaltsware in der Weise mit beweglichen Sachen
des Käufers verbunden, vermischt oder vermengt wird, dass die Sache des Käufers als
Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Käufer uns hiermit schon jetzt sein Eigentum an der
Gesamtsache im Verhältnis des auf die Vorbehaltsware entfallenden Rechnungsendbetrags
(einschließl. MwSt) zu dem Wert der anderen verbundenen, vermischten oder vermengten
Sachen. Die durch Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Vermengung entstandene
neue Sache bzw. die uns zustehenden bzw. zu übertragenden (Mit-) Eigentumsrechte
an der neuen Sache dienen in gleicher Weise der Sicherung unserer Forderungen wie die
Vorbehaltsware selbst gem. Ziff. 8.1. 8.3 Der Käufer ist ermächtigt, die Vorbehaltsware
bzw. die neue Sache im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt
weiterzuveräußern, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber pünktlich
nachkommt. Die Zulässigkeit des Widerrufs der Weiterveräußerungsermächtigung gem. Ziff.
8.7 bleibt unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Forderungen aus
solchen Weiterveräußerungsgeschäften nach Maßgabe der Ziff. 8.4 und Ziff. 8.5 auf uns
übertragen werden können. 8.4 Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang
zu unserer Sicherung wie die Vorbehaltsware. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware
zusammen mit anderer, nicht von uns gelieferter Ware, so gilt die Abtretung der Forderung nur
in Höhe des Rechnungsbetrages, der sich aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware
ergibt. Bei der Veräußerung von Ware, die gem. Ziff. 8.2 oder den gesetzlichen Vorschriften
über die Verbindung, Vermischung und Vermengung von Sachen in unserem Miteigentum
steht, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Miteigentumsanteils. 8.5 Nimmt
der Käufer Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in ein mit seinen
Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen zu seinen Gunsten sich
ergebenden anerkannten oder Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab,
der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderungen aus der
Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware entspricht. Ziff. 8.4 Satz 4 findet entsprechende
Anwendung. 8.6 Der Käufer ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen
aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. neuen Sache einzuziehen. Eine
Forderungsabtretung aus der Weiterveräußerung an Dritte, auch im Rahmen eines echten
Factoringvertrages, ist unzulässig. 8.7 Wir können die Ermächtigung zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware bzw. neuen Sache gem. Ziff.
8.3 und die Ermächtigung zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gem. Ziff.
8.6 bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Übergang des Geschäftsbetriebes des Käufers
an Dritte, bei beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigkeit oder dem Antrag des Käufers
auf Eröffnung des Insolvenzverfahren sowie bei einem nicht nur geringfügigen Verstoß des
Verkäufers gegen seine Vertragspflichten nach Ziff. 8.3 jederzeit widerrufen. Im Falle des
Widerrufs der Weiterveräußerungs- bzw. Einziehungsermächtigung ist der Käufer verpflichtet,
seine Abnehmer von der Forderungsabtretung an uns unverzüglich zu unterrichten und uns
alle zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen. Außerdem ist er in
diesem Falle verpflichtet, etwaige Sicherheiten, die ihm für Weiterveräußerungsforderungen
zustehen, an uns herauszugeben bzw. zu übertragen. 8.8 Übersteigt der realisierbare Wert
der für uns bestehenden Sicherheiten unsere gesicherten Forderungen um mehr als 50 %, so
sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, insoweit Sicherheiten nach unserer Auswahl
freizugeben. 8.9 Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer sonstigen
rechtlichen oder tatsächlichen Beeinträchtigung oder Gefährdung der Vorbehaltsware
oder der für uns bestehenden sonstigen Sicherheiten unverzüglich zu benachrichtigen.
8.10 Der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsware ausreichend gegen Feuer, Wasser und
Diebstahl gegen Neuwert zu versichern. Seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen
tritt er bereits jetzt an uns ab. 8.11 Für den Fall des Zahlungsverzugs sowie für den Fall der
Rückgängigmachung des Kaufvertrages erklärt der Käufer bereits jetzt seine Zustimmung
dazu, dass wir die beim Käufer befindliche Vorbehaltsware bzw., soweit wir deren alleiniger
Eigentümer sind, die neuen Sache i.S.v. Ziff. 8.2 wegnehmen bzw. wegnehmen lassen. Die
Wegnahme beinhaltet nur dann einen Rücktritt vom Vertrag, wenn wir diesen ausdrücklich
erklären. Zur Durchführung dieser Maßnahmen wie auch zu einer allgemeinen Besichtigung
der Vorbehaltsware bzw. neuen Sache hat der Käufer uns oder von uns beauftragten Personen
jederzeit Zutritt zu gewähren. 8.12 Wir sind nach vorheriger Androhung zur Verwertung der
weggenommenen Vorbehaltsware berechtigt; der Verwertungserlös abzügl. angemessener
Verwertungskosten ist auf die Verbindlichkeit des Käufers anzurechnen. Zur Sicherung aller
gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gewährt uns der
Käufer an dem uns zur Ausführung des Auftrags überlassenen Materials ein Pfandrecht.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus Verträgen mit uns sich ergebenden Verpflichtungen ist Wesel. Ist
der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen
Sondervermögens, wird Wesel als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch
für Klagen im Urkunds-, Wechsel- und Scheckprozess. Wir können den Käufer an seinem
allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluß der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf.
Liefer- und Zahlungsbedingungen

Kingspan Markenvertrieb Ems Liefer- und Zahlungsbedingungen - HIER ALS PDF
 

Nutzungsbedingungen

Willkommen auf unserer Website. Indem Sie mit der Nutzung dieser Website fortfahren und darin browsen, erklären Sie sich mit den folgenden Geschäftsbedingungen einverstanden, die zusammen mit unserem Website-Datenschutzhinweis Ihre Beziehungen zur Kingspan GmbH - Markenvertrieb ems im Hinblick auf die Nutzung dieser Website regeln. Wenn Sie mit irgendeinem Teil dieser Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, unsere Website nicht zu nutzen.
 
Die Bezeichnungen „Kingspan Markenvertrieb ems" oder „wir" oder „uns" beziehen sich auf den Eigentümer der Website mit der folgenden eingetragenen Firmenadresse: Kingspan GmbH- Markenvertrieb ems, Am Schornacker 2, 46485 Wesel, Deutschland und ihre Unternehmen. Die Bezeichnung „Sie" bezieht sich auf die Person, die unsere Website nutzt oder anzeigt.
 
Die Nutzung dieser Website unterliegt den folgenden Geschäftsbedingungen:
 

  • Die Inhalte auf den Seiten dieser Website dienen ausschließlich zum Zweck der allgemeinen Information und Nutzung. Die Inhalte können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern.
  • Eine Gewährleistung oder Garantie hinsichtlich der Genauigkeit, Aktualität, Funktionsfähigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und Materialien auf dieser Website oder ihrer Eignung für einen bestimmten Zweck werden weder von uns noch von irgendeiner anderen Drittpartei geboten. Sie erkennen an, dass solche Informationen und Materialien Ungenauigkeiten oder Fehler enthalten können, und wir schließen ausdrücklich jede Haftung für solche Ungenauigkeiten oder Fehler im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang aus.
  • Ihre Nutzung von jeglichen Informationen oder Materialien auf dieser Website erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, für die wir keine Haftung übernehmen. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass jegliche Produkte, Dienste oder Informationen, die über diese Website verfügbar sind, Ihre spezifischen Anforderungen erfüllen.
  • Diese Website umfasst Material, das uns gehört oder an uns lizenziert wurde. Solches Material umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf, Design, Layout, Auftreten, Erscheinungsbild und Grafiken. Die Reproduktion ist untersagt, sofern sie nicht in Übereinstimmung mit dem zu diesen Geschäftsbedingungen gehörenden Urheberrechtsvermerk erfolgt.
  • Alle auf dieser Website reproduzierten Marken, die nicht dem Eigentum oder der Lizenz des Betreibers unterliegen, sind auf der Webseite gekennzeichnet.
  • Die unbefugte Nutzung dieser Website kann Schadensersatzforderungen und/oder eine Strafanzeige zur Folge haben.
  • Gelegentlich kann diese Website Links zu anderen Websiten enthalten. Diese Links werden für als Service für Sie bereitgestellt, um Ihnen weitere Informationen zu bieten. Dies bedeutet nicht, dass wir diese Website/s befürworten. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte der verlinkten Website/s.
  • Ihre Nutzung dieser Website und alle Streitigkeiten, die sich aus einer solchen Nutzung der Website ergeben, unterliegen den Gesetzen von Deutschland, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass für alle Rechtsstreitigkeiten allein die deutschen Gerichte zuständig sind.

 

Wir verwenden Analysedienste von Drittanbietern um unsere Website zu optimieren. Die Datenverarbeitung findet dabei teilweise außerhalb der EU, wie z.B. in den USA statt. Es bestehen Risiken, die sich im Zusammenhang mit der Drittstaatenübermittlung nicht ausschließen lassen. Daten können durch US-Behörden (z.B. im Rahmen des Foreign Intelligence Surveillance Act) zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, möglicherweise ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten verarbeitet werden. Um diese Dienste einsetzen zu dürfen und den Drittstaatentransfer zu ermöglichen benötigen wir Ihre Einwilligung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Um mehr über den Einsatz der Dienste und die dabei verwendeten Cookies zu erfahren, besuchen Sie bitte unsere Cookie-Richtlinie.
Einstellungen

© 2022 - Kingspan GmbH – Markenvertrieb ems